INFORMATIONEN ZU DEN GEBÜHREN
1. Registrierung: 150–350 USD, zahlbar an den Assessor*in
2. Vorbewertung: $350 - $900
- Zusätzliche 150 bis 350 US-Dollar für eine Videokritik, zahlbar an Assessor*in (falls erforderlich)
- Wir gehen davon aus, dass der/die Assessor*in etwa einen Tag für die Durchsicht Ihrer Vorbewertungsunterlagen benötigt und anschließend mehr Zeit für die Besprechung mit Ihnen aufwendet, um über die Ansetzung eines abschließenden Bewertungstermins zu entscheiden. Bitte fügen Sie die an den Assessor*in zu entrichtende Gebühr Ihren Vorbewertungsunterlagen bei.
3. Bewertung: 350 bis 900 USD
- Wir gehen davon aus, dass der/die Assessor*in für die abschließende Begutachtung etwa ein bis drei Tage mit Ihnen verbringen wird/werden. Bitte entrichten Sie diese Gebühr direkt an den Assessor*in zum Zeitpunkt Ihres Termins.
4. Zertifizierung: 350 USD wurden an CNVC
Die CNVC -Zertifizierungsgebühr beträgt pauschal 350 US-Dollar und wird nicht an die Kaufkraftparität (KKP) angepasst. Sollte die Zahlung der Zertifizierungsgebühr eine finanzielle Hürde darstellen, Zertifizierungskanditat*inkönnen sich CNVC , um eine Gebührenbefreiung zu beantragen.
Diese Beträge basieren auf US-Dollar. Wir möchten die wirtschaftlichen Bedingungen, den Lebensstandard und die Wechselkurse in allen Kulturen berücksichtigen, um Folgendes sicherzustellen:
- Assessor*in erhalten Gebühren, die zu ihrer Nachhaltigkeit beitragen; und
- Die Zertifizierung steht Menschen aller Kulturen offen. Bitte besprechen Sie daher mit Ihrem/Ihrer Assessor*in die gewünschte Währung für die Bezahlung und den entsprechenden Betrag innerhalb der Spanne.
Kaufkraftparitätsrichtlinie (KKP)
Um diese Diskussion zu unterstützen, können Sie mit dem untenstehenden Rechner den ungefähren Gegenwert eines US-Dollar-Betrags in Ihrem Land auf Basis der Kaufkraftparität (KKP) ermitteln. Der KKP-Betrag dient lediglich als Richtwert und ist keine Pflichtgebühr.
Wenn Sie und Ihr/e Assessor*in gemeinsam feststellen, dass die Abschlussprüfung erfolgreich war, reichen Sie bitte die Zertifizierungsgebühr, zahlbar an CNVCangeforderten Unterlagen CNVC , um das Zertifizierungsverfahren abzuschließen.
Falls der Vorprüfung keine Abschlussprüfung folgt, ist die Vorprüfungsgebühr dennoch als Entschädigung für den Zeitaufwand des/der Assessor*in. Der/Die Zertifizierungskanditat*in erneut entrichten Assessor*in.
Sollten Sie Schwierigkeiten haben, diese Gebühren zu entrichten, besprechen Sie bitte alternative Möglichkeiten mit Ihrem/Ihrer Assessor*in wie z. B. Zahlungsaufschub, Ratenzahlung, Sachleistungen, Unterstützung bei der eigenen Mittelbeschaffung usw. Wenn diese Angebote bereitwillig und freudig angenommen werden, würden sich Assessor*in freuen, wenn Zertifizierungskanditat*in in Anbetracht der Bemühungen der Assessor*in für sie auch einen Beitrag über diesen Betrag hinaus leisten und damit auch andere Zertifizierungskanditat*in mit geringeren Ressourcen unterstützen würden.