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Assessor*in s Koordinierungskreis

Der ACC trägt zur Mission des CNVC unterstützt Assessor*iner, auf Verbesserungen im Bewertungsprozess hinarbeitet und als Bindeglied zwischen Assessor*inund dem Rest des CNVC.

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Geschichte und Kontext

Historisch gesehen wurde die Gruppe für Bildungsdienstleistungen von Rita Herzog im Rahmen ihrer Tätigkeit bei CNVC und später ehrenamtlich im Rahmen des Zertifizierungskoordinierungsrats (CCC) geleitet. Seit einiger Zeit beschränkt sich die Funktion des CCC auf die Fehlerbehebung, wodurch einige Aufgaben vernachlässigt werden. 

Darüber hinaus ist die Zahl der Assessor*in – und nun auch Assessor*in training – auf mehr als 60 Personen angewachsen, was es unmöglich macht, jede einzelne Person in jede Diskussion und in alle Entscheidungen einzubeziehen.

Im Jahr 2020 bat die damalige Geschäftsführerin Maria Arpa die Assessor*in um die Bildung einer Gruppe von bis zu acht Personen, mit denen sie sich über Themen austauschen konnte, die Assessor*in betrafen. Daraufhin wurde die Assessor*in Arbeitsgruppe gegründet. Aufgrund der oben genannten Umstände und des Erfolgs der Arbeitsgruppe schlagen wir vor, diese Gruppe zu formalisieren, um einen verlässlichen Mechanismus für Kommunikation, Unterstützung und erfolgreiche Weiterentwicklung zu schaffen.

Rollen, Aktivitäten und Entscheidungsbereich:
  1. Den Prozess, wie zertifizierte Trainer*innen zu Assessor*in werden können, überwachen und optimieren
  2. Helfen Sie mit, das Erbe von Marshall RosenbergGFK -Lehren zu bewahren
  3. Organisieren Sie Treffen der Assessor*in
  4. Prozesse und Richtlinien entwickeln, um die Integrität und Effizienz der Arbeit von Assessor*in zu gewährleisten
  5. Einen Prozess des 360°-Feedbacks für Assessor*in und Assessor*in training entwickeln und überwachen, der Mitglieder und Zertifizierungskanditat*in einbezieht.
  6. Bitten Sie die Mitglieder um Feedback zu Assessor*in s-in- Training und Assessor*in s.
  7. Informiere die übrigen Mitglieder des CNVC über ihre Aktivitäten, Entscheidungen, Feierlichkeiten und Trauerfälle.
  8. In Zusammenarbeit mit CNVC soll ein System zur Wiedergutmachung eingerichtet werden, um auf Konflikte zwischen Assessor*in und anderen Beteiligten zu reagieren
    • Kandidaten (einschließlich Streitigkeiten über die Zertifizierungsreife)
    • Zertifizierter Trainer*innen
    • anderer Assessor*in s

Darüber hinaus kann die ACC bei Fehlverhalten oder Schadensverursachung durch eine am Zertifizierungsprozess beteiligte Person deren Funktion aussetzen oder entziehen, um die Interessen der Beteiligten und/oder den Ruf der gesamten Organisation zu schützen. Dies gilt für Zertifizierungskanditat*in , zertifizierte Trainer*innen , Assessor*in Training , Assessor*in und Mentor- Assessor*in und kann folgende Formen annehmen:

  1. Aussetzen: Die Rolle wird für einen bestimmten Zeitraum pausiert, und es wird ein Aktionsplan zur Aufhebung der Aussetzung erstellt.
  2. Entzug: Sollte eine Suspendierung die Probleme im Zusammenhang mit Fehlverhalten oder Schaden nicht beheben, wird die Position vollständig entzogen. Nach einer zweijährigen Wartezeit kann sich die Person erneut um die Position bewerben, indem sie das gesamte Bewerbungsverfahren von Neuem durchläuft.

Schließlich trifft der ACC Entscheidungen in Zusammenarbeit mit der Gemeinschaft der Assessor*in und Assessor*in - Training . Bei wichtigen Entscheidungen konsultiert der ACC zudem die Mitglieder, berücksichtigt deren Feedback und legt seine Entscheidungen im Hinblick auf dieses Feedback transparent dar.

Wahlen:

Der ACC besteht aus 7 Personen aus der Assessor*in Community (zu der sowohl Assessor*inals auch Assessor*inAusbildungTrainingerstellte Wahlumfrage ausgewählt wurden, CNVC die derjenigen ähnelt, die verwendet wird CNVC -Vorstandswahlen

  1. Nominierungen: Jeder Assessor*in oder Assessor*ininTraining kann von anderen Mitgliedern der Assessor*in Gemeinschaft nominiert werden.
  2. Erklärung: Wenn die nominierte Person bereit ist, das Amt zu übernehmen, gibt sie eine kurze Erklärung ab.
  3. Abstimmung: Die Mitglieder des CNVC geben ihre Zustimmungswerte für jeden Kandidaten an (von -3 bis +3).
  4. Beitritt: Die 7 Personen mit der größten Unterstützung werden eingeladen, dem ACC beizutreten.
  5. Offene Sitze: Sollten Mitglieder des ACC ihre Amtszeit nicht beenden, geschieht Folgendes:

a. Sollte die Mitgliederzahl des ACC auf 5 oder 6 Personen sinken, haben die verbleibenden Mitglieder des ACC zwei Möglichkeiten:

i. Den Betrieb mit 5 oder 6 Personen fortführen und bis zur nächsten jährlichen Wahl warten, um die frei gewordenen Sitze zu besetzen.

ii. Die Person(en), die bei der letzten Wahl die nächsthöchste Stimmenzahl erreicht haben, werden eingeladen, die restliche Amtszeit zu übernehmen.

b. Sollte die Mitgliederzahl des ACC unter 5 Personen fallen, laden die verbleibenden Mitglieder die Person(en) mit den nächsthöchsten Stimmenzahlen bei der letzten Wahl ein (um wieder auf mindestens 5 zu kommen).

Begriff:
  • Die Laufzeit des ACC beträgt 2 Jahre
  • Ausnahme: Bei der ersten Wahl werden die Amtszeiten gestaffelt: Vier (4) Personen werden eine zweijährige Amtszeit übernehmen und drei (3) Personen werden eine einjährige Amtszeit übernehmen.
  • Bei der ersten Wahl entscheiden die Gewählten, welche 4 Personen eine zweijährige Amtszeit absolvieren und welche 3 Personen eine einjährige Amtszeit absolvieren.
  • Man kann maximal drei aufeinanderfolgende Amtszeiten absolvieren; danach muss man ein ganzes Jahr pausieren, bevor man wieder Mitglied der ACC werden kann.

Kontaktieren Sie den Assessor*in im Koordinierungskreis

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