Ausbildungsvereinbarung für zertifizierte TRAINER*INNEN
ERSTELLT IM MÄRZ 2023 (GÜLTIG BIS ZUR AKTUALISIERUNG)
Ziel dieser Vereinbarung ist es, eine Abstimmung und Synergie zwischen dem Center for Gewaltfreie Kommunikation ( CNVC ) und den Certified Trainer*innen (CTs ) zu schaffen und allen Beteiligten zu helfen, Gewaltfreie Kommunikation in der Welt erfolgreicher zu verbreiten.
Bitte lesen Sie diese Vereinbarung und unterschreiben Sie sie am Ende, wenn Sie damit einverstanden sind. Bei Fragen senden Sie uns bitte eine E-Mail an [email protected]
PRÄAMBEL
Das Zentrum für Gewaltfreie Kommunikation ist eine globale Organisation, die das Erlernen und Weitergeben von Wissen über Gewaltfreie Kommunikation unterstützt und Menschen dabei hilft, Konflikte im persönlichen, organisatorischen und politischen Bereich friedlich und effektiv zu lösen.
CNVC ist eine nach § 501(c)(3) steuerbefreite, gemeinnützige Organisation mit Sitz in den Vereinigten Staaten, genauer gesagt im Bundesstaat Texas.
CNVC setzt sich für die Integrität der Gewaltfreie Kommunikation Gewaltfreie Kommunikation und ist eine zentrale Anlaufstelle für Informationen und Ressourcen zu diesem Thema, darunter training , Konfliktlösung, Projekte und Organisationsberatung. Die Mission von CNVC ist es, zu nachhaltigeren, mitfühlenderen und lebensbejahenden zwischenmenschlichen Beziehungen beizutragen – sei es im Bereich der persönlichen Entwicklung, in zwischenmenschlichen Beziehungen oder in sozialen Systemen und Strukturen wie Wirtschaft, Bildung, Justiz, Gesundheitswesen und Friedenssicherung. Die Arbeit im Gewaltfreie Kommunikation wird in über 65 Ländern geleistet und erreicht stetig Hunderttausende Menschen weltweit.
Zertifizierte Trainer*innen sind Personen, die CNVC -Bewertungsprozess die Werte und Prinzipien der Gewaltfreie Kommunikation. Darüber hinaus können sie die Kernprinzipien erläutern und Gewaltfreie Kommunikation im Einklang mit dem von Dr. Marshall Rosenberg.
Auch nach der Zertifizierung fordert CNVC die CTs auf, die Prinzipien Gewaltfreie Kommunikation im Rahmen eines kontinuierlichen Weiterbildungsprozesses weiter zu erlernen und zu integrieren.
CNVC fordert die CTs auf, sich dem Prozess des Lernens und Leben des Bewusstseins der Gewaltfreie Kommunikation zuzuwenden und sich daher im Rahmen ihrer Möglichkeiten und ihres Willens an lokalen und/oder internationalen Gemeinschaftsprojekten zu beteiligen, sich ehrenamtlich in den Leitungsgremien CNVC (Kreise, Komitees oder Arbeitsgruppen) zu engagieren und so die Chancen zu vervielfachen, einen Paradigmenwechsel von lebensentfremdend zu lebensbereichernd auf allen Ebenen zu fördern.
VEREINBARUNG
Ziel dieser Vereinbarung ist es, eine Angleichung und Synergie zwischen CNVC und CTs herzustellen und allen Beteiligten zu helfen, ihre Missionen erfolgreicher zu erfüllen.
Diese Vereinbarung zwischen CNVC und den CTs räumt dem CT das Recht ein, die Marke und Dienstleistungsmarke von CNVC zu nutzen, sowie weitere in Anhang 1 aufgeführte Vorteile. Außerdem wird der CT gebeten, die jährliche Trainerumfrage auszufüllen, die es CNVC ermöglicht:
- Würdigen Sie die Beiträge, die trainer*innen weltweit leisten, und machen Sie sie sichtbarer;
- Wir sammeln Daten, die uns helfen, die Art unserer Wirkung und die betroffenen Personengruppen zu erfassen (dies hilft uns bei der Suche nach Fördermitteln für Projekte);
- Sammeln Sie bewährte Verfahren und teilen Sie diese, um trainer*innen zu unterstützen;
- Verstehen Sie die Faktoren, die trainer*innen dabei helfen, erfolgreich zu sein und Freude an ihrer Arbeit zu haben (und die Faktoren, die dem im Wege stehen).
- Alle Parteien müssen ihre Absichten, ihr Verhalten und ihre Verpflichtungen vollständig aufeinander abstimmen. Dies beinhaltet auch Klarheit über die Vorgehensweise bei Nichteinhaltung der Vereinbarung.
I. WIE WIR LEBEN UND TEILEN WOLLEN GEWALTFREIE KOMMUNIKATION
Mit der Unterzeichnung dieser Vereinbarung erkläre ich mich als CT damit einverstanden, mein Handeln an der Mission, dem Ethikkodex und den Zielen CNVC auszurichten:
1. Leitbild und Verhaltenskodex
CNVC strebt danach, dass all seine Abläufe, Aktivitäten und Programme auf der gegenseitigen Berücksichtigung menschlicher Bedürfnisse im Einklang mit dem Bewusstsein Gewaltfreie Kommunikation basieren. Daher wünscht sich CNVC , dass alle Beziehungen zu zertifizierten Trainer*innen und Teilnehmenden auf Ehrlichkeit und Empathie beruhen und sich an diese Trainervereinbarung halten.
2. UNSER ZIEL
Das Ziel von CNVC ist es, eine starke und wachsende Gemeinschaft von zertifizierten Trainer*innen weiterzuentwickeln und zu unterstützen, die ihre Fähigkeiten nutzen, um eine friedlichere Welt zu fördern.
3. UNSER QUALITÄTSVERSTÄNDNIS
Je mehr zertifizierte Trainer*innen das Bewusstsein Gewaltfreie Kommunikation in ihrem Unterricht und ihrem Leben wertschätzen, desto effektiver wird die gesamte Gemeinschaft Gewaltfreie Kommunikation bei der Erreichung unseres Ziels, eine friedlichere Welt zu schaffen, sein.
Um die Werte der Gewaltfreie Kommunikation zu leben, fordert CNVC zertifizierte Trainer*innen auf, sich kontinuierlich weiterzuentwickeln, sich gegenseitig durch den Austausch von Materialien, Feedback und Empathie zu unterstützen und gemeinsam neue training und -materialien zu entwickeln. CNVC ermutigt zertifizierte Trainer*innen im Rahmen der jährlichen Trainerumfrage über ihre Arbeit zu berichten.
4. Respekt gegenüber den Teilnehmern
Zertifizierte Trainer*innen verpflichten sich, mit ihren Teilnehmenden auf der Grundlage von gegenseitigem Vertrauen, Sicherheit und Respekt zusammenzuarbeiten. CNVC legt großen Wert darauf, dass zertifizierte Trainer*innen ein hohes Maß an persönlicher Integrität wahren und sich ihrer Rolle und Verantwortung bewusst sind, wenn sie Teilnehmende unterrichten, bewerten, betreuen oder beraten, insbesondere wenn Grenzen überschritten und Beziehungen aufgebaut werden.
5. Grenzen setzen
Im Verlauf von Veranstaltungen Gewaltfreie Kommunikation ist es möglich, dass sowohl Teilnehmer als auch trainer*innen ein unerwartetes Maß an emotionaler Intensität, Intimität oder Verletzlichkeit verspüren und den Wunsch verspüren, diese Gefühle durch sexuellen Kontakt auszudrücken.
CNVC möchte Integrität, Verantwortungsbewusstsein, Rücksichtnahme und Fürsorge gegenüber Veranstaltungsteilnehmern, CT-Kandidaten und der Gesellschaft vorleben und fördern, um sicherere Lernumgebungen zu schaffen. CNVC möchte das Bewusstsein für folgende Punkte schärfen:
- Die dabei ins Spiel kommenden Machtverhältnisse.
- Auswirkungen einer Beziehung (sexueller, romantischer oder anderer Art) trotz Machtunterschieden.
- Verletzlichkeit von Menschen, die sich in potenziell emotional aufgeladene Umgebungen begeben.
Daher stimmen die zertifizierten Trainer*innen Folgendem zu:
- Verzichten Sie während der Veranstaltungen Gewaltfreie Kommunikation und für einen Zeitraum von 6 Monaten nach Beendigung der beruflichen Beziehung auf jeglichen sexuellen Kontakt mit training , Privatschülern, Coachees oder Klienten.
- Sollte eine Zertifizierte Trainer*innen einen romantischen oder sexuellen Eindruck auf eine*n Teilnehmer*in machen oder sollte eine*r Teilnehmer*in solche Gefühle gegenüber einer zertifizierten Trainerin* äußern, bitten wir die zertifizierte Trainerin*, sich Unterstützung zu suchen und innerhalb des training oder ihres persönlichen Unterstützungskreises Transparenz zu schaffen, um eine Möglichkeit zu finden, alle Beteiligten zu unterstützen, ohne sich weiter in die Angelegenheit einzumischen. Offenheit für Feedback ist unerlässlich, um blinde Flecken zu minimieren.
Für weitere Informationen und detailliertere Ausführungen zu dieser Anfrage verweisen wir auf die Richtlinien im „Sex und Intimität“ , das im Zertifizierungsvorbereitungspaket enthalten ist.
6. Inklusion und Schaffung eines Raumes für alle
CNVC und zertifizierte Trainer*innen verpflichten sich, stets darauf zu achten, Inklusion zu schaffen, Vielfalt zu feiern und Gleichheit und Fairness für alle Teilnehmer in Bezug auf Hautfarbe, Rasse, Religion, Klasse, Geschlecht, Alter, Fähigkeiten und politische Überzeugungen zu gewährleisten sowie die Teilnehmer dabei zu unterstützen, ihre Bedürfnisse zu äußern.
CNVC und CT bemühen sich, Teilnehmer und trainer*innen aus Ländern und Gruppen einzubeziehen, die historisch benachteiligt waren, und die wirtschaftliche Zugänglichkeit für alle zu fördern, damit sie an CNVC Veranstaltungen und -Ressourcen teilnehmen können.
Wir bitten die trainer*innen Räume zu schaffen, die stark genug sind, um die vielfältigen Perspektiven, Bedürfnisse und ehrlichen Äußerungen aller Teilnehmer zu berücksichtigen, einschließlich der kulturellen Überzeugungen und Praktiken, die die Anwesenden mitgebracht haben.
Im Wesentlichen streben wir nach einem Umfeld, das Meinungsfreiheit, offenes Teilen von Gefühlen und die Achtung und den respektvollen Umgang mit der Verletzlichkeit aller Anwesenden fördert. Sollten Fragen zur Vertraulichkeit aufkommen, bitten wir trainer*innen , dies mit den Teilnehmenden so zu besprechen, dass gemeinsam Vereinbarungen getroffen werden, die der Situation und allen Anwesenden gerecht werden.
7. INTERESSENKONFLIKT
CNVC definiert einen Interessenkonflikt als eine Situation, in der eine Person oder Organisation mehrere Interessen verfolgt, finanzieller oder anderer Art, und die Wahrung eines Interesses könnte bedeuten, gegen ein anderes zu arbeiten oder einen wahrgenommenen oder tatsächlichen persönlichen Vorteil oder einen Vorteil für eine verbundene Person zu erzielen.
Zertifizierte Trainer*innen verpflichten sich, alle Verträge oder beruflichen Funktionen offenzulegen, die ihre persönlichen, beruflichen, rechtlichen oder finanziellen Interessen beeinträchtigen könnten, sowie alle Beziehungen, die ihre Objektivität, Kompetenz oder Effektivität bei der Ausübung ihrer Tätigkeit als zertifizierte Trainer*innen gefährden könnten. Darüber hinaus verpflichten sie sich zu einem offenen und transparenten Austausch darüber, wie mit potenziellen oder tatsächlichen Interessenkonflikten umzugehen ist.
8. Beilegung von Konflikten und Streitigkeiten
Wir sind uns bewusst, dass innerhalb des Netzwerks, mit Teilnehmern oder zwischen CNVC und CTs Bedenken, Beschwerden, Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung entstehen können.
Die CTs, die Vorstandsmitglieder und der Geschäftsführer vereinbaren, diese Angelegenheiten zunächst mit den betroffenen Personen und so bald wie möglich zu besprechen, um in einem informellen Versuch eine für alle Parteien akzeptable Lösung zu finden.
Die CTs, Vorstandsmitglieder und die Geschäftsführung sind sich einig, dass wir uns nach besten Kräften um eine Lösung bemühen werden, sollte eine von uns mit der Beilegung eines Problems beauftragt werden. Das bedeutet, dass wir uns gegebenenfalls darauf einigen, innerhalb des Netzwerks Unterstützung von einer Person oder einer Konfliktlösungsgruppe zu suchen, die für alle Beteiligten akzeptabel ist. Wir hoffen, dass dieser Ansatz zu einer für alle Beteiligten zufriedenstellenden Lösung führt.
Wenn es zu Konflikten kommt, die nicht gelöst werden und CNVC , CTs und/oder Vorstandsmitgliedern Schaden zufügen, kann CNVC den aktiven Status des Trainers vorübergehend aussetzen, bis dieser bereit ist, sich auf einen Konfliktlösungsprozess (oder eine Mediation) mit denjenigen einzulassen, die von seinem Handeln betroffen sind.
Für den Fall, dass die Parteien keine Einigung erzielen können und ein Dritter benötigt wird, CNVC einen Schiedsrichter des International Centre for Dispute Resolution , und alle Parteien verpflichten sich, das Ergebnis dieses Verfahrens zu akzeptieren.
Für den Fall, dass eine Streitigkeit, ein Anspruch oder eine Auseinandersetzung zwischen den Parteien im Zusammenhang mit dem Schiedsverfahren oder der Trainervereinbarung entsteht und nicht durch eine der oben beschriebenen Methoden beigelegt werden kann, unterliegt diese Streitigkeit den Gesetzen und Rechtsvorschriften des Staates Texas, Travis County, Vereinigte Staaten.
Da CNVC im US-Bundesstaat Texas registriert ist, unterliegen wir letztlich dessen Gesetzen, auch wenn einige Prinzipien Gewaltfreie Kommunikation von den Prinzipien dieser Rechtssysteme abweichen. Wir hoffen, dass die Anwendung dieser Systeme nur als letztes Mittel in Betracht gezogen werden muss und dass wir mithilfe der Prinzipien Gewaltfreie Kommunikation eine für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösung finden können.
II. Erteilung der Zertifizierung
Mit der Unterzeichnung dieser Vereinbarung erklären sich die CTs damit einverstanden, ihre Absichten und Handlungen an den in Abschnitt I dargelegten Bedingungen auszurichten. Im Gegenzug gewährt CNVC den CTs das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht zur Nutzung des Namens, der eingetragenen Marke und der Dienstleistungsmarke sowie der training von CNVC .
1. Rechtevorbehalt
Mit Ausnahme der durch diese Vereinbarung ausdrücklich gewährten Titel „ CNVC Zertifizierte Trainer*innen “ oder „ Zertifizierte Trainer*innen “ behält sich CNVC alle Rechte an seinem Namen, seiner eingetragenen Marke und Dienstleistungsmarke sowie an seinen urheberrechtlich geschützten training vor.
2. Der gute Wille von CNVC
Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass der Firmenwert ein wichtiger Vermögenswert von CNVC ist und dass es für das CT erforderlich werden kann, Maßnahmen zum Schutz dieses Firmenwerts zu ergreifen. Sollte CNVC begründete Anhaltspunkte dafür haben, dass Handlungen des CT dem Firmenwert von CNVC schaden könnten, steht es CNVC frei, das CT über den Schaden, Verlust oder die Beeinträchtigung zu informieren und das Problem mithilfe des Verfahrens Gewaltfreie Kommunikation beizulegen.
3. VERTRAGSLAUFZEIT
Diese Vereinbarung gilt bis zu ihrer Aktualisierung durch CNVC . Jedes Jahr bittet CNVC im Rahmen der jährlichen Trainerbefragung jeden Trainer, seine Bereitschaft zur Einhaltung dieser Trainervereinbarung zu bestätigen. Die Befragung bietet die Möglichkeit, Feedback zu geben oder Änderungsvorschläge für zukünftige Versionen dieser Vereinbarung einzureichen.
III. BESCHRÄNKUNG DES VERHÄLTNISSES DER PARTEIEN
Die Parteien vereinbaren, dass durch diesen Vertrag keine Partnerschaft, kein Joint Venture, keine Agentur, kein Arbeitsverhältnis und keine Treuhandbeziehung jeglicher Art zwischen ihnen begründet wird und dass nichts in diesem Vertrag dazu bestimmt ist, eine der Parteien zu einem allgemeinen oder besonderen Vertreter, Joint-Venture-Partner, Gesellschafter oder Angestellten der anderen zu machen.
1. Haftungsausschluss hinsichtlich rechtlicher und finanzieller Beziehungen zwischen den Parteien
Zertifizierte Trainer*innen sind Praktiker*innen, die über den Zertifizierungsprozess mit CNVC verbunden sind. Wenn CNVC Personen als CTs auszeichnet, verleiht die Organisation ihnen Glaubwürdigkeit und Sichtbarkeit als Personen, denen sie vertraut und die sie der Öffentlichkeit zur Verbreitung Gewaltfreie Kommunikation empfiehlt.
Jeder Trainer agiert finanziell und rechtlich unabhängig in seiner eigenen Geschäftsstruktur. CNVC ermutigt trainer*innen , Geschäftsstrukturen zu gründen, gegebenenfalls eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und Ressourcen zu nutzen, die sie bei ihrer Arbeit, GFK weltweit zu verbreiten, unterstützen. CNVC stellt diese Ressourcen jedoch derzeit nicht für CTs bereit.CNVC übernimmt keine Haftung für Schulden oder Verpflichtungen, die von den Zertifizierte Trainer*innen im Zusammenhang mit der Nutzung ihres Status als Zertifizierte Trainer*innen gemäß dieser Vereinbarung eingegangen werden, sowie für Gewährleistungen, Garantien oder Zusicherungen, die von diesen abgegeben werden. Zertifizierte Trainer*innen stellen CNVC von allen Ansprüchen, Haftungen und Kosten frei, die sich aus Fehlverhalten oder einem Verhalten von CNVC Zertifizierte Trainer*innen ergeben, das nicht mit den Werten von GFK oder dem Inhalt dieser Vereinbarung vereinbar ist. Darüber hinaus empfiehlt CNVC den zertifizierten Trainer*innen den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung.
IV. Mitteilung über einen Vertragsbruch
CNVC kann eine Mitteilung über einen Vertragsbruch ausstellen, wenn die Organisation hinreichenden Grund zu der Annahme hat, dass der CT Maßnahmen ergriffen hat, die den Ruf von CNVC schädigen könnten, oder Maßnahmen ergriffen hat, die Haftungsfragen für CNVC aufwerfen.
1. BENACHRICHTIGUNGSMETHODE
Der CT wird per E-Mail an die von ihm dem CNVC mitgeteilte E-Mail-Adresse benachrichtigt und gebeten, innerhalb von 14 Tagen zu antworten. Es liegt in der Verantwortung des CT, sicherzustellen, dass seine E-Mail-Adresse in der CNVC Datenbank aktuell ist.
2. PROZESS
Wenn CNVC feststellt, dass ein CT gegen eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung verstoßen hat, werden ein Vorstandsmitglied und der Geschäftsführer Kontakt mit dem CT aufnehmen, um die Situation zu besprechen, Lösungen zu erarbeiten und Vereinbarungen zu treffen, die den Anliegen der Organisation Rechnung tragen und gleichzeitig den Bedürfnissen des CT gerecht werden.
Führt dies nicht zu einem für beide Seiten zufriedenstellenden Ergebnis, so ist der nächste Schritt die Einleitung eines Wiedergutmachungsprozesses, zu dem die folgenden Parteien eingeladen werden:
- CT, der mutmaßlich gegen die Trainervereinbarung verstoßen hat
- Die Person, die einen Verstoß gegen die Trainervereinbarung wahrnimmt
- Ein oder mehrere Vorstandsmitglieder
- Geschäftsführender Direktor
- Der Moderator muss in Gewaltfreie Kommunikation basierenden restaurativen Praktiken oder Mediation geschult und für alle Parteien akzeptabel sein (falls sich CNVC und CT nicht auf eine Person einigen können, wird der Programm Ressourcen Kreis gebeten, einen Moderator zu benennen)
Wenn der CT, der mutmaßlich gegen die Trainervereinbarung verstoßen hat, nicht bereit ist, am Restorative Circle teilzunehmen, oder wenn der Restorative Circle nicht zu einem für alle Beteiligten akzeptablen Ergebnis führt, CNVC einen Schiedsrichter des International Centre for Dispute Resolution , und alle Parteien verpflichten sich, das Ergebnis dieses Verfahrens zu akzeptieren.
V. AUSSETZUNG ODER WIDERRUF DES ZERTIFIZIERTE TRAINER*INNEN -STATUS
Sollten die oben beschriebenen Verfahren zur Behebung der Probleme erfolglos bleiben, benachrichtigt CNVC den/die CT über die Suspendierung seines/ihres Status als Zertifizierte Trainer*innen . Die Benachrichtigung erfolgt auf dem Weg, der als der geeignetste erachtet wird, den/die CT tatsächlich zu erreichen, einschließlich einer E-Mail-Benachrichtigung.
1. Pflichten des CT nach Mitteilung der Suspendierung
Nach Erhalt der Mitteilung von CNVC über die Aussetzung dieses Vertrags hat CT die Nutzung sämtlicher Gegenstände im Zusammenhang mit der Werbung oder Durchführung der training von CT unverzüglich einzustellen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die folgenden:
- Verwendung des CNVC CNVC Logos
- Behauptet, dass sie eine aktuelle CNVC Zertifizierte Trainer*innen sind
2. BERECHTIGUNG DER WIEDERHERSTELLUNG DES ZERTIFIZIERTE TRAINER*INNEN -STATUS NACH DER Suspendierung
Die Suspendierung führt nicht dazu, dass die CT in Zukunft nicht mehr für eine Verlängerung des Vertrags mit CNVC in Betracht gezogen werden kann. Die Entscheidung über die Angemessenheit des zukünftigen Status liegt vollständig im Ermessen von CNVC und wird in Übereinstimmung mit der Mission und dem Ethikkodex von CNVC getroffen.
VI. SONSTIGE BESTIMMUNGEN
1. ADRESSEN FÜR BENACHRICHTIGUNGEN
Alle im Rahmen dieser Vereinbarung erforderlichen Mitteilungen gelten als ordnungsgemäß zugestellt, wenn sie per Einschreiben oder E-Mail an die unten angegebene Adresse der jeweiligen Partei gesendet werden.
2. Anschrift des CNVC
Center for Gewaltfreie Kommunikation
1401 Lavaca Street
Suite 873
Austin, Texas 78701 Vereinigte Staaten
E-Mail-Adresse: [email protected]
3. Unterstützung durch CNVC
Die CT verpflichtet sich, einen jährlichen finanziellen Beitrag an CNVC zu leisten, um den Fortbestand der Organisation zu sichern und CTs weltweit zu unterstützen, indem sie CTs sichtbar macht und als zentrale Anlaufstelle für das globale Netzwerk Gewaltfreie Kommunikation dient.
Um die Nachhaltigkeit der Organisation zu gewährleisten, bittet CNVC um einen jährlichen Trainerbeitrag in Höhe von mindestens 300 US-Dollar. Sollte ein CT aufgrund persönlicher, wirtschaftlicher oder struktureller Umstände nicht in der Lage sein, diesen Betrag zu zahlen, bittet CNVC ihn, einen Betrag beizusteuern, der unter Berücksichtigung der folgenden Faktoren festgelegt wird:
- Zahlungsfähigkeit: Über welche finanziellen Mittel verfügen Sie?
- Wunsch, CNVC: Wie viel möchten Sie spenden, um die Verbreitung Gewaltfreie Kommunikation in der Welt zu fördern?
- Der Nutzen für Sie: Wie wird Ihr Leben durch die Zugehörigkeit zu CNVC? Inwiefern Zertifizierte Trainer*innen hilft Ihnen Gewaltfreie Kommunikation in der Welt zu verbreiten?
CNVC bittet Sie, einen Betrag zu wählen, der für Sie eine moderate Belastung darstellt, Ihnen aber gleichzeitig ein nachhaltiges Leben und Wohlbefinden ermöglicht. Selbst wenn Sie 0 € zahlen, bitten wir Sie, Ihren Beitrag in der jährlichen Trainerumfrage anzugeben, um Ihr Engagement und Ihre Teilnahme zu zeigen. Dies liefert CNVC unter anderem wichtige Informationen über trainer*innen , von denen wir lernen können.
Der jährliche Trainerbeitrag deckt die Kosten des CNVC -Zertifizierungsprogramms und damit verbundener Aktivitäten sowie die Pflege der CNVC Website, die Dokumentation, die Vermittlung von Teilnehmern und die Unterstützung des Zugangs und der Vernetzung zertifizierter Trainer*innen . Nach dem Ausfüllen der jährlichen Trainerumfrage erhalten Sie Anweisungen zur Zahlung Ihres jährlichen Trainerbeitrags.
4. Änderung des Zertifizierungsstatus
Zertifizierte Trainer*innen können ihre Rolle als Zertifizierte Trainer*innen jederzeit durch schriftliche Mitteilung an die CNVC Zertifizierungsabteilung unter [email protected]wiedererlangen möchte, Zertifizierte Trainer*innen verpflichtet sich, sich vor Unterzeichnung der Trainervereinbarung mit der Zertifizierungsabteilung in Verbindung zu setzen und die Schritte zur Wiedererlangung zu vereinbaren.
5. Bestätigung/Genehmigung
Ich habe die Mission und den Ethikkodex sowie alle weiteren Bedingungen dieser Vereinbarung, wie oben dargelegt, gelesen und verstanden. Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass eine wesentliche Voraussetzung für die Verleihung des Status/Titels als CNVC Zertifizierte Trainer*innen mein Versprechen ist, mein Handeln in meiner Funktion als CNVC Zertifizierte Trainer*innen besten Kräften mit der Mission und dem Ethikkodex des CNVC in Einklang zu bringen, und dass ein Verstoß dagegen als schwerwiegender Vertragsbruch gilt und zur Aussetzung der Zertifizierung führt.
Ich bestätige, dass ich vor der Unterzeichnung die Möglichkeit hatte, einen Rechtsanwalt oder einen anderen Rechtsberater zu konsultieren.
Diese Vereinbarung tritt erst nach Unterzeichnung und Übermittlung durch jede der Parteien in Kraft. Weder mündliche noch schriftliche Vereinbarungen oder sonstige Handlungen der Parteien sind hinsichtlich des Gegenstands dieser Vereinbarung bindend. Die Vereinbarung kann elektronisch unterzeichnet und übermittelt werden; die elektronische Signatur gilt nach der Übermittlung als Original.
Jede Person, die diese Vereinbarung im Namen einer Partei unterzeichnet, ist ordnungsgemäß bevollmächtigt und befugt, diese Vereinbarung zu unterzeichnen und zu übermitteln.
ANHANG 1: LEISTUNGEN, DIE CNVC DEM TRAINER*INNEN GEMÄSS DER VEREINBARUNG ERBRINGT:
1. CNVC führt die folgenden Funktionen aus, die CTS unterstützen:
- Pflegt die Website cnvc
- Beantwortet allgemeine Anfragen der Öffentlichkeit
- Leitet Anfragen und Geschäftsmöglichkeiten an CTs weiter
- Betreibt einen virtuellen Buchladen / Online-Shop für Lehrmaterialien zur Gewaltfreie Kommunikation (der Verkauf erfolgt über andere Vertriebspartner)
- Konzipiert und fördert intensive training (IITs) und andere CNVC organisierte Veranstaltungen
- Hilft der Öffentlichkeit, mit zertifizierten Trainer*innen in Kontakt zu treten
- Bietet administrative Unterstützung für das Zertifizierungsprogramm, einschließlich der Unterstützung von Kandidaten und assessor*in
- Bietet administrative Unterstützung, wenn trainer*innen Konflikte lösen müssen.
2. Bezeichnung als „ CNVC Zertifizierte Trainer*innen “ einschließlich der Verwendung der Namen „ CNVC “ und „The Center for Gewaltfreie Kommunikation “ sowie des CNVC -Logos und -Brandings.
3. Die Teilnahme an vom CNVC geförderten training , wie z. B. den International Intensive Training (IITs), ist je nach Verfügbarkeit von Plätzen und den Ressourcen CNVC kostenlos oder zu ermäßigten Gebühren möglich. CNVC behält sich das Recht vor, die Anzahl der Plätze zu begrenzen. Die Teilnehmer tragen ihre Reise-, Unterkunfts- und sonstigen Kosten selbst.
4. Die Aufnahme in die IIT-Trainerteams erfolgt vorbehaltlich der Erfüllung der Teilnahmevoraussetzungen, darunter die Einhaltung der jährlichen Erneuerungsschritte für CTs. IIT- Trainer*innen werden von CNVC beauftragt und bezahlt, sofern der CT die aktuellste jährliche Trainerumfrage ausgefüllt und eingereicht sowie seinen jährlichen Trainerbeitrag entrichtet hat (siehe Abschnitt VI 3 dieses Dokuments)
5. Nutzung von cnvc und spezifischen Funktionen zur Unterstützung zertifizierter CNVC Zertifizierte Trainer*innen einschließlich:
- Veröffentlichen und bewerben Sie Profilinformationen in einer durchsuchbaren Datenbank von trainer*innen .
- Veröffentlichen und bewerben Sie anstehende Veranstaltungen in einem Online training .
- Senden Sie E-Mails an CNVC Unterstützer mit vereinbarten und genehmigten Inhalten, die Hinweise auf bevorstehende training und Werbung für Veranstaltungen im Zusammenhang mit Gewaltfreie Kommunikation enthalten.
- Zugang zum Certified Trainer*innen Global Home, um Materialien und Lehrpläne auszutauschen, training anzubieten und zu erhalten sowie Unterstützung zu suchen.
6. Gemäß der am 9. August 2020 verabschiedeten Satzung alle zertifizierten Trainer*innen („CTs“) automatisch Mitglieder des CNVC. Jedes stimmberechtigte Mitglied hat eine Stimme in allen zur Abstimmung stehenden Angelegenheiten. CTs sind stimmberechtigt, sobald sie die Anforderungen der CNVC -Trainervereinbarung erfüllen. Die Stimmrechte der Mitglieder beziehen sich auf:
- Wahl der Vorstandsmitglieder
- Änderung der Satzung
- Beschlüsse in einer Sondersitzung.
7. Nach Unterzeichnung dieser Vereinbarung darf der zertifizierte Trainer*innen Nutzungen rechtmäßig vornehmen:
- Der Name „Zentrum für Gewaltfreie Kommunikation “ oder CNVC .
- Das Logo des Zentrums für Gewaltfreie Kommunikation.
- Training , die den Namen oder das Logo von CNVC enthalten.
- Der Titel „ Zertifizierte Trainer*innen beim Zentrum für Gewaltfreie Kommunikation “ bzw. „ CNVC Zertifizierte Trainer*innen “
ANHANG 2: VEREINBARUNGEN, DIE ZERTIFIZIERTE TRAINER*INNEN GEMÄSS DER VEREINBARUNG ABSCHLIESSEN
Gemäß der Vereinbarung wird der zertifizierte Trainer*innen :
1. Behalten Sie die Grundwerte des Prozesses Gewaltfreie Kommunikation bei. Unterscheiden Sie Gewaltfreie Kommunikation klar von anderen Lehren, Konzepten, Fähigkeiten, Methoden oder Philosophien, auch wenn sie mit Gewaltfreie Kommunikation vereinbar sind.
2. Eine konsistente und klare Verbindung zu CNVC sowie deren Anerkennung fördern.
- Zeigen Sie Ihre Präsenz in der internationalen Gemeinschaft, indem Sie CNVC auf allen von Ihnen erstellten Medien und Materialien Gewaltfreie Kommunikation erwähnen, wie z. B. Visitenkarten, Unterschriften, Broschüren und Websites.
- Die Unterschrift „ CNVC Zertifizierte Trainer*innen “ oder gleichwertige Übersetzung.
3. Unterstützen Sie andere Mitglieder der CNVC Zertifizierte Trainer*innen -Community gegenseitig durch:
- Das Teilen von Handouts und anderem training untereinander und mit CNVC unter Nennung des ursprünglichen Urhebers.
- Kontaktieren Sie zertifizierte Trainer*innen und Gewaltfreie Kommunikation -Communities, bevor Sie persönliche öffentliche Gewaltfreie Kommunikation -Veranstaltungen in ihrer Region initiieren, um eine mögliche Zusammenarbeit, Vernetzung und Nachbereitung zu ermöglichen.
- Zusammenarbeit mit anderen CTs in Ihrer Region und Koordination von Veranstaltungen in neuen Gebieten, wann immer dies möglich ist.
VON CNVC ZUSTIMMT:
Zentrum für Gewaltfreie Kommunikation